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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisebedingungen

Sehr geehrter Reisender,
zu einer optimalen Reisedurchführung tragen auch klare vertragliche Vereinbarungen bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen. Diese Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis m BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationspflichten für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachstehend „Reisender" – und uns der Firma Velociped Fahrradreisen – nachstehend „Velociped" – zustande kommenden Reisevertrages.
 
1. Abschluss des Reisevertrages
Velociped ist Reiseveranstalter aller in diesem Katalog unter Preise und Leistungen mit "Velociped Tour" gekennzeichneten Reisen und damit im Buchungsfall Ihr Vertragspartner. Bei allen anderen in diesem Katalog angebotenen Reisen, die unter Preise und Leistungen mit "Velociped-Partner-Tour" gekennzeichnet sind, ist Velociped lediglich Reisevermittler, soweit nicht nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB etwas anderes gilt.
 
1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung), die mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Reisende Velociped den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen
verbindlich an.
 
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von Velociped an den Reisenden, bzw. den Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
 
1.3 Der anmeldende Reisende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
 
1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Velociped vom Inhalt der Anmeldung ab, kommt ein Vertrag nicht zustande. Es liegt dann ein neues Angebot von Velociped vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dies durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.
 
2. Leistungsverpflichtung von Velociped
2.1 Die Leistungsverpflichtung von Velociped ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
 
2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von Velociped nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung
von Velociped oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
 
3. Anzahlung und Restzahlung
3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit
im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10% des Reisepreises,max. € 250,– pro Person.
 
3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 3 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.
 
3.3 Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich direkt oder über das vermittelnde Reisebüro ausgehändigt.
 
3.4 Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig.
 
3.5 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist und Velociped zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
 
4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Velociped nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
 
4.2 Velociped ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Velociped eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
 
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
 
4.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, des
Abflug- oder Zielflughafens vorgenommen (Umbuchung), so erhebt Velociped bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 50,– je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen.
 
4.5 Bei einem Wechsel in der Person des Reisenden ist Velociped, soweit sie einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reisende den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, eine Kostenpauschale für den Aufwand von € 50,– pro Person zu berechnen.
 
5. Preisanpassung
Velociped behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
 
5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Velociped den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
 
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Velociped vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
• In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Velociped vom Reisenden verlangen.
 
5.2.Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Velociped erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen
Betrag heraufgesetzt werden.
 
5.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Velociped verteuert hat.
 
5.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Velociped nicht vorhersehbar waren.
 
5.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Velociped den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Velociped in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten.
 
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit
oder aus anderen, nicht von Velociped zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
 
7. Rücktritt und Kündigung durch Velociped
7.1 Velociped kann Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Velociped, so behält sie den Anspruch auf den  Gesamtpreis;Velociped muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigten von Velociped (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Velociped wahrzunehmen.
 
7.2 Velociped kann bei Nichterreichen der genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.

b) Velociped ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt von Velociped später als 23 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig.

d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Velociped in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unver-züglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber Velociped geltend zu machen. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Rücktrittskosten bereits gebuchter Flüge, Bahnkarten, Zwischenübernachtungen usw. bestehen nicht. Wir empfehlen daher, solche Buchungen erst dann vorzunehmen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
 
8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
8.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Velociped, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang bei Velociped.

8.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden, stehen Velociped unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:

a) bis 29 Tage vor Reisebeginn 10 %, mindestens Euro 50,-
b) vom 28. bis 08. Tag vor Reisebeginn 50 %
c) vom 07. bis 01. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
d) bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 90%

Für alle Rad- und Schiffsreisen gelten folgende gesonderte Stornobedingungen:

a) mehr als 84 Tage vor Reisebeginn 10 %
b) von 83 bis 42 Tage vor Reisebeginn 30 %
c) von 41 bis 28 Tage vor Reisebeginn 60 %
d) von 27 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
e) am Tag der Anreise und bei Nichterscheinen 90 % 

 
8.3 Dem Reisenden ist es gestattet, Velociped nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

8.4 Dem Reiseteilnehmer wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
 
9. Obliegenheiten und Kündigung des Reisenden
9.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit Velociped dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Agentur von Velociped anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

9.2 Ist von Velociped keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (Siehe hierzu auch die Reiseausschreibung !), so ist der Reisende verpflichtet,Velociped direkt unter der nachfolgend bezeichneten Adresse, Telefon- und Faxnummer, unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

9.3 Reiseleiter von Velociped sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, vor, während oder nach der Reise Beanstandungen bzw. Zahlungsansprüche des Reisenden namens Velociped anzuerkennen.

9.4 Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.5 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen
ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.

9.6 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, Velociped erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Velociped bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung
einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Velociped oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

9.7 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung
der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit Velociped abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:

a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von Velociped erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reisende ausschließlich
nach Reiseende und zwar innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Velociped geltend zu machen.

b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Velociped unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

c) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist
unberührt.
 
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1 Velociped informiert mit der Reiseausschreibung bzw. den Reiseinformationen über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass-, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Velociped nicht ausdrücklich vom Reisenden mitgeteilt worden sind.

10.2 Velociped wird den Kunden über wichtige Änderungen dieser Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
10.3 Soweit Velociped seiner Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet.
 
11. Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung von Velociped, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisenden von Velociped weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) Velociped für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Velociped haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen am Reiseort lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) oder in der konkreten Leistungsbeschreibung  ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

Velociped haftet jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangspunkt der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.

b) Wenn und Insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden sind.

12. Verjährung, Abtretungsverbot
12.1 Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber Velociped nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehen Rückreisedatum. Schweben zwischem dem Reisenden und Velociped Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder Velociped die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


13. Gerichtsstand, Sonstiges
13.1 Der Reisende kann Velociped nur an deren Sitz verklagen.

13.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Velociped und Reisenden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.

13.3 Für Klagen von Velociped gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Velociped maßgebend.

13.4 Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn und soweit sich aus nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen Velociped und dem Reiseteilnehmer anzuwenden sind, zugunsten des Reiseteilnehmers etwas anderes ergibt.



© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt.
RA Noll, Stuttgart, 2003, 2004. Überarbeitete Fassung Velociped, Stand 2010.
  
Reiseveranstalter:
Velociped GmbH & Co. KG
Alte Kasseler Straße 43, D-35039 Marburg